Änderung des Vorprojektbeschlusses zum Interimsstandort auf September vertagt

Nach den in den vergangenen Monaten gemeinsam erarbeiteten Flächen- und Kosteneinsparungen beim Interimsstandort hätte nun der nächste Planungsschritt erfolgen können. Die Änderung des Vorprojektbeschlusses wurde vom Verwaltungsausschusses des Stuttgarter Gemeinderats am Mittwoch, 29. Juli 2026 allerdings auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper betonte noch zu Beginn der Sitzung mit Blick auf die vorgenommenen Einsparungen: „Nach einer jahre- und jahrzehntelangen Debatte und nach den erfolgten Einsparungen zum Opern-Interim brauchen wir jetzt den Mut zu Entscheidungen.“

In den vergangenen Monaten wurde das Konzept für den Interimsstandort umfassend überarbeitet und deutlich reduziert. Ziel war es, nur das technisch und rechtlich Erforderliche zu planen und umzusetzen. Die nun vorliegenden Planungen tragen dem Anspruch nach Wirtschaftlichkeit Rechnung und stellen einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung der Projektkosten dar.

„Wir haben mit allen Beteiligten erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Interim wirtschaftlicher, schlanker und effizienter zu gestalten. Umso mehr bedauern wir, dass die Entscheidung nun verschoben wurde. Die Verknüpfung des Interimsstandorts mit einer erneuten Überprüfung des erst vor einem Jahr mit allen Beteiligten abgestimmten Raumprogramms und weiterer Planungsinhalte für den Littmann-Bau schafft zusätzliche Abhängigkeiten zwischen zwei Teilprojekten, die unabhängig voneinander zügig vorangetrieben werden sollten. Das verzögert nicht nur beide Vorhaben, sondern führt angesichts der Baupreisentwicklung zwangsläufig auch zu weiteren Kostensteigerungen“, erklärt Christoph Niethammer, Geschäftsführer der ProWST.

Eine Verknüpfung der beiden Teilprojekte wird eine sinnvolle Projektabfolge erschweren, wenn dringende Entscheidungen für das Interim von Fragestellungen abhängig gemacht werden, die erst in deutlich späteren Planungsphasen des Gesamtprojekts vertieft werden können.

Zudem sind die von verschiedenen Seiten angemahnten Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Flexibilität bereits zentrale Leitlinien der Planungen für den Hauptstandort am Oberen Schlossgarten. Sie sind verbindlicher Bestandteil des laufenden Wettbewerbsverfahrens und für alle teilnehmenden Planungsteams vorgegeben. Darüber hinaus müssen die Entwürfe so angelegt sein, dass sie auf veränderte räumliche, betriebliche oder personelle Anforderungen reagieren und gegebenenfalls weiter reduziert werden können.

Als positives Signal für die weitere Umsetzung des Projekts gelten das mehrheitliche Bekenntnis des Verwaltungsausschusses zum Gesamtprojekt sowie die Anerkennung des reduzierten Konzepts zum Interimsstandort.

Ziel bleibt es, die dringend notwendige Sanierung der Württembergischen Staatstheater mit Augenmaß, Wirtschaftlichkeit und hohem Verantwortungsbewusstsein voranzubringen.